Fr. Apr 26th, 2024

Soeben präsentierte die EU einen Vorschlag, um Bargeldtransaktionen einzuschränken. Ja richtig gehört, die EU möchte europaweit die Bargeldzahlungen limitieren. Begründet wird diese Massnahme mit dem Argument der Terroristenbekämpfung, da Terroristen nachweislich Bargeld nutzen würden. Und da die Welt immer digitaler wird und um konsequent zu sein, soll diese Beschränkung nun auch für Transaktionen in Digitalen Währungen und Cryptocurrencies wie Bitcoin gelten.

In Ländern wie Frankreich oder Italien gibt es bereits strenge Obergrenzen in Sachen Bargeldzahlung. In Deutschland und anderen Ländern sind diese Limits heftig umstritten und werden emotional diskutiert. Und was viele nicht wissen: Wer in der EU mit über 10.000 Euro in Bargeld reist, muss auf den Betrag beim Zoll anmelden. Da nun jedes Land sein eigenes Süppchen kocht, möchte die EU die Beschränkung von Bargeldzahlungen europaweit reglementieren. Aus diesem Grund wurde am 23. Januar der Vorschlag „Proposal for an EU initiative on restrictions on payments in cash“ eingereicht. Darin geht es wie erwähnt um Schaffung von Obergrenzen bei Bargeldzahlungen.

Gemäss diesem Vorschlag ist den EU-Beamten insbesondere die Anonymität von Bitcoin ein Dorn im Auge:

In view of the development of cryptocurrencies and the existence of other means of payments ensuring anonymity, an option could be to extend the restrictions to cash payments to all payments ensuring anonymity (cryptocurrencies, payment in kinds, etc.)

Wird die neue Geldwäschereiregelung (AML) wie vorgeschlagen im Juni 2017 umgesetzt, soll für Transaktionen mit Cryptocurrencies innerhalb der EU eine Höchstgrenze von 10’000 Euro (Oder derem Gegenwert in irgendeiner digitalen Währung) gelten. Ausgenommen sind davon dann bsp. Börsen und Banken, die gewisse KYC (Know Your Customer) Anforderungen erfüllen und die Identität von Sender und Empfänger einerseits überprüfen und andererseits die Daten aufzeichnen.

Wie dass dann genau umgesetzt wird, steht in den Sternen. Interessant ist auf alle Fälle mal diese Übersicht über die bereits bestehenden Länderspezifischen Höchstgrenzen von Bargeldzahlungen:

EU: Länder mit keiner Höchstgrenze für Bargeldzahlungen

  • Island
  • Deutschland
  • Lettland
  • Litauen
  • Slowenien
  • Österreich

EU: Länder mit keiner gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze, in der Praxis aber Ausnahmen

  • Ungarn
    Verbraucher können uneingeschränkt in bar bezahlen. Eine Begrenzung auf 1,5 Millionen ungarische HUF (ca. 5.000 Euro) pro Monat gilt für juristische Personen, Unternehmerverbände und Einzelpersonen, die mehrwertsteuerpflichtig sind.
  • Estland
    Bargeld kann ab 50 Geldstücken oder Gelscheinen verweigert werden, egal wie hoch der Wert ist. Die estnische Zentralbank sowie die Kreditinstitute müssen Bargeld / Banknoten ohne jede Einschränkung annehmen.
  • Finnland
    Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze für Bargeldzahlungen. Allerdings ist der Händler auch nicht gesetzlich verpflichtet, Bargeldzahlungen immer zu akzeptieren. Jedoch kann ein Händler die Annahme von über 50 Geldstücken oder einen großen Geldschein verweigern, wenn dies im Geschäft entsprechend ausgewiesen wird.
  • Schweden
    Keine Beschränkung in der Gesetzgebung. Die akzeptierten Zahlungsmittel können jedoch vertraglich festgelegt sein. Ab einem bestimmten Betrag kann ein Händler die Annahme von Bargeld verweigern, sofern dieser Betrag im Geschäft eindeutig ausgewiesen ist.
  • Norwegen
    Es gibt für den Einkauf von Waren keine Höchstgrenze bei Barzahlungen.
    Bei dem Erwerb von Dienstleistungen, die von einem Selbstständigen angeboten werden, gibt es eine Einschränkung: Wenn der Betrag 10.000 Norwegische Kronen (ca. 1.078 €) übersteigt und der Dienstleister die Steuern und die Mehrwertsteuer des Kaufpreises nicht abführt, kann der Verbraucher mit zur Verantwortung gezogen werden.
    Schecks werden nur in Norwegen nur in den seltensten Fällen akzeptiert.
  • Grossbritannien
    Es gibt keine Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen. Händler müssen sich jedoch bei den Steuerbehörden als „High Value Dealers“ (Händler hochwertiger Güter) registrieren, wenn sie Barzahlungen über 15.000 Euro akzeptieren. Ausnahmen bestätigen die Regel.
    Gut zu wissen: In England und Wales zahlt man mit englischen Pfundnoten. In Schottland und Nordirland kann es jedoch vorkommen, dass die englischen Pfundnoten nicht akzeptiert werden (genauso kann es sein, dass die schottischen und nordirischen Pfundnoten in Geschäften in England und Wales nicht angenommen werden). Was das Kleingeld betrifft, kann mit £5, £2 und £1 uneingeschränkt bezahlt werden. Mit Münzen im Nennwert von 50p, 25p und 20p können Beträge bis £10, mit 10p und 5p bis £5 sowie mit 2p und 1p bis 20p bezahlt werden.
  • Irland
    Laut Gesetz gibt es keine Obergrenze für Bargeldzahlungen, in der Praxis können Händler das aber manchmal anders handhaben und Bargeld nur bis zu einer gewissen Summe annehmen.

EU: Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen

  • Belgien
    Bei Waren und Dienstleistungen liegt die Höchstgrenze der Bargeldzahlung bei 3.000 Euro. Bargeldzahlungen beim Immobilienerwerb sind seit Januar 2014 untersagt. Bei Verstößen sieht die belgische Gesetzgebung eine Geldstrafe in Höhe von 250 bis 250.000 Euro vor.
    Gut zu wissen: Es gibt einen Gesetzesvorschlag, dass die Höchstgrenze auf 7.500 Euro erhöht werden soll.
  • Griechenland
    Die Höchstgrenze für Bargelzahlungen liegt bei 1.500 Euro. Höhere Summen müssen per Banküberweisungen, Bankkarte oder Scheck bezahlt werden.
    Ausnahme Autokauf: Hier besteht bislang keine Höchstgrenze, jedoch gibt es Vorschläge zu einer entsprechenden Gesetzesänderung.
  • Bulgarien
    Seit 1.1.2016: 9.999 Lew = ca. 5.110 €
    Beträge über 10.000 Lew sind per Bankzahlung (Überweisung, Kreditkarte) zu begleichen, selbst wenn der Betrag in mehreren Raten gezahlt werden muss.
    Für Zahlungen in einer anderen Währung wird die Grenze von 9.999 Lew nach dem Wechselkurs der bulgarischen Nationalbank am Tag der Zahlung festgelegt.
  • Rumänien
    Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen liegt bei 10.000 RON pro Einzelperson und Tag (=ca. 2.260 Euro).
  • Slowakei
    Bargeldzahlungen bis 5000 Euro sind möglich bei Geschäften unter Händlern und bei einem Kaufabschluss zwischen einem Verbraucher und einem Händler. Bei Privatpersonen liegt die Höchstgrenze bei 15.000 Euro.
  • Polen
    Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen liegt bei 15.000 Euro (=62.242.50 PLN).
  • Tschechien
    Beträge bis 350 000 tschechischen Kronen (umgerechnet 13.000 Euro) können pro Tag in bar bezahlt werden. Die Barzahlung ist mit bis zu 50 Geldstücken erlaubt. Auch mit Banknoten kann uneingeschränkt in bar bezahlt werden. Die Annahme von beschädigten Banknoten kann jedoch verweigert werden.
  • Frankreich
    Grundsätzlich muss der Verbraucher Geld passend dabei haben (Artikel L112-5 des Code monétaire et financier).
    Händler sind verpflichtet, Bargeld anzunehmen (Artkel R 642-3 des Code pénal). Zahlungen mit über 50 Geldstücken dürfen verweigert werden! Ebenso Banknoten, die den zu bezahlenden Betrag erheblich überschreiten.
    Die Höchstgrenze der Bargeldzahlung (Artikel L 112-6 und D112 -3 des Code monétaire et financier) liegt bei 1000 Euro für in Frankreich ansässige Steuerzahler und für ausländische Händler und bei 15.000 Euro für Steuerausländer.
    Bargeldzahlungen unter Privatpersonen (z. B. Kauf eines Autos) sind nicht begrenzt. Das Ausstellen einer Rechnung ist bei Beträgen über 1.500 Euro vorgeschrieben, um die Zahlung nachweisen zu können. Wer in Frankreich bsp. ein Auto kaufen woll, sollte auf die Bargeldbeschränkungen, die innerhalb der Europäischen Union mit sich geführt werden darf.
    Händler dürfen die Annahme beschädigter Geldscheine verweigern. Bei Zweifel an der Echtheit des Geldscheins kann der Händler nach Identität und der Herkunft der Banknote fragen.
  • Spanien
    In Spanien sind Barzahlungen zwischen Verbrauchern und Händler wie folgt möglich: Ortsansässige können bis zu 2.500 Euro in bar bezahlen. Für Ausländer, die nicht in Spanien leben, liegt die Höchstgrenze bei 15.000 Euro. Höhere Beträge müssen per Banküberweisung beglichen werden. Bei Verstößen kann eine Strafe in Höhe von 25 % der Barzahlung verhängt werden.
  • Portugal
    Bei einem Geschäft zwischen Verbraucher und Händler liegt die Höchstgrenze bei 1.000 Euro. Höhere Summen müssen per Banküberweisung, Bankkarte oder Scheck beglichen werden.
    Anders ist es bei Geschäften, die Verbraucher untereinander abschließen: Hier gibt es keine Höchstgrenze für die Barzahlung.
  • Italien
    Die Höchstgrenze für Barzahlungen liegt bei 2999,99 Euro. Bei Verstößen beträgt die Mindeststrafe 3.000 €, wobei sich dieser Betrag auf bis zu 40 % der Barzahlung erhöhen kann.

Quellen

[1] Proposal for an EU initiative on restrictions on payments in cash
[2] REGULATION (EC) No 1889/2005 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 26 October 2005
[3] Third AML Directive
[4] Fourth AML Directive (Geplant auf Juni 2017)

Foto CC0 Public Domain via Pixabay

By Christian Mäder

Publisher and Founder >> Christian Mäder auf LinkedIn

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