Fr. Apr 19th, 2024

Der ägyptische Großmufti hat am 1. Januar eine Fatwa veröffentlicht, wonach der Handel mit Bitcoins mit dem islamischen Recht unvereinbar ist. Durch ihre anonyme und dezentralisierte Organisation stelle die Kryptowährung ein Risiko dar und fördere illegale Aktivitäten.

Das islamische Finanzwesen kennt einige Besonderheiten. So sind Zinsen, Spekulation und Wetten verboten. Ungeklärt ist bislang, wie die Scharia zu Kryptowährungen steht. Nun hat sich der ägyptische Großmufti Shawki Allam als eine der ersten religiösen Autoritäten des Islams mit dem digitalen Geld befasst. In einer Fatwa (einem islamischen Rechtsgutachten) gelangt er zum Schluss, jeglicher Handel mit Bitcoins verstoße gegen die Scharia.

Großmufti vergleicht Bitcoin mit Falschgeld

Dass der Bitcoin weder durch eine zentrale Institution überwacht wird noch durch einen physischen Wert gedeckt ist, rückt die Kryptowährung nach Auffassung des Muftis in die Nähe von Falschgeld. Wegen des dezentralen Aufbaus und der Anonymität des Bitcoin-Systems sei es schwierig, zu verfolgen, wer wem wie viel gegeben habe. Dies führe zu zahlreichen Risiken. Insbesondere fördere der Bitcoin Geldwäscherei, Terrorfinanzierung, Steuerhinterziehung, Betrug und andere illegale Aktivitäten. Im Übrigen sieht der Geistliche wegen der hohen Volatilität des Bitcoins eine Gefahr für die Preisstabilität und die Wechselkurse nationaler Währungen.

Ägyptische Zentralbank verbietet Bitcoin-Handel

Die Fatwa ist rechtlich zwar nicht bindend. Allerdings genießen Rechtsgutachten des Großmuftis in der ägyptischen Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Zudem vertritt die ägyptische Zentralbank eine ähnliche Position. Nachdem letzten Sommer Gerüchte aufgekommen waren, die Notenbank wolle den Banken den Handel mit Bitcoins erlauben, dementierte die stellvertretende Gouverneurin Lobna Helal umgehend. Die Stabilität des ägyptischen Bankensystems erfordere, dass die Banken ausschließlich mit offiziellen Währungen handelten.

Quellen

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