Fr. Apr 19th, 2024

Rechtliche Gegebenheiten können die Eintrittsschwelle in einen Markt sehr hoch setzen. Es ist deshalb unerlässlich, sich mit den Rahmenbedingungen der länderspezifischen Rechtssysteme auseinander zu setzen, um abschätzen zu können, welchen Einfluss die Gesetzgebung auf die Verwendung des Bitcoins hat. Dieser Artikel beschreibt die rechtlichen Einflüsse als einer von sechs Umweltfaktoren der Umweltanalyse nach PESTEL. Die verbleibenden fünf Umweltfaktoren wurden ebenfalls untersucht und wurden in weiteren Artikeln auf bitcoinnews.ch veröffentlicht. Bereits erschienen:

Politische Einflüsse auf Bitcoin, https://www.bitcoinnews.ch/4031/politische-einfluesse-auf-bitcoin/

Wirtschaftliche Einflüsse auf Bitcoin, https://www.bitcoinnews.ch/4084/wirtschaftliche-einfluesse-auf-bitcoin/

Gesellschaftliche Einflüsse auf Bitcoin. https://www.bitcoinnews.ch/4204/gesellschaftliche-einfluesse-auf-bitcoin/

Technologische Einflüsse auf Bitcoin: https://www.bitcoinnews.ch/4513/technologische-einfluesse/

Ökologische Einflüsse auf Bitcoin: https://www.bitcoinnews.ch/4922/oekologische-einfluesse-auf-bitcoin/

 

  • Rechtsunsicherheit: In verschiedenen Ländern ist unklar welche Gesetzgebungen für Bitcoin gelten und welche nicht. Es herrscht somit fast überall eine gewisse Rechtsunsicherheit. Heikel wird die Situation vor allem dann, wenn mehrere Länder involviert sind, z.B. beim Kauf von Waren in einem Land, in dem Bitcoin verboten ist, im Land aus der die Bestellung stammt ist Bitcoin aber legal. Das Thema der Rechtsunsicherheit scheint so schnell nicht gelöst und daher ist es insbesondere für den Bitcoin-Handel mit geschäftlichem Charakter, z.B. Eröffnung eines Online-Shops, enorm wichtig, sich über die rechtlichen Gegebenheiten zu informieren. Diese Unsicherheiten benachteiligen den Bitcoin als Währung gegenüber Fiat-Währungen, die klar dem herausgebenden Land und dessen Gesetzen unterstellt werden können. Konkrete länderspezifische Situationen sind nachfolgend unter „Internationaler Vergleich“ beschrieben.
  • Besteuerung: Inwieweit Bitcoins versteuert werden müssen, hängt damit zusammen wie Bitcoin in den einzelnen Ländern definiert wird. Während ein Gericht in den USA bereits im August 2013 Bitcoin als Geld definiert hat, ist in Deutschland noch unklar, ob Bitcoin ein Wirtschaftsgut oder privates Geld ist, das hat Konsequenzen auf die Umsatzsteuer.
  • Einlagensicherung: Bei Banken gelagertes Geld untersteht in der Regel einer Einlagensicherung. Geht eine Schweizer Bank in Konkurs, zahlt der Bund jedem Kunden Vermögen bis 100’000 CHF zurück. Da die Bitcoins anonym in Wallets aufbewahrt werden, kann niemand eine Garantie für allfällig verlorenes Vermögen geben. Bei der Schliessung der Handelsplattform Mt. Gox haben viele Anleger sowohl Bitcoins wie auch Geld in Fiat-Währungen verloren. Diesem Umstand muss sich jeder Anleger bewusst sein! Um diese Problematik zu umgehen sind innovative Lösungen aus dem heutigen Bankenumfeld gefragt. Ein diesbezüglich interessantes Angebot hat die in Deutschland ansässige Fidor-Bank entwickelt.

 

Internationaler Vergleich

Nachfolgend wird die rechtliche Situation in ausgewählten Ländern beschrieben. Die Schweiz wird in einen internationalen Kontext gestellt, mit dem benachbarten EU-Raum, Amerika und China als hauptsächlichste Nutzer, sowie den Ländern Thailand und Russland in denen Bitcoin verboten ist.

  • Schweiz: Der „Bericht des Bundesrats zu virtuellen Währungen“ aus dem Jahr 2014 zeigt, dass virtuelle Währungen für den Nutzer beträchtliche Verlust- und Missbrauchsrisiken bergen, sie sich aber nicht im rechtsfreien Raum bewegen. Verträge mit virtuellen Währungen sind grundsätzlich durchsetzbar und Straftaten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen können geahndet werden. Bestimmte Geschäftsmodelle aufgrund von virtuellen Währungen unterstehen den Finanzmarktgesetzen und müssen der Finanzmarkaufsicht unterstellt werden. Der berufsmässige Handel mit virtuellen Währungen und der Betrieb von Handelsplattformen in der Schweiz fällt grundsätzlich unter das Geldwäschereigesetz. Dies schliesst die Erfüllung der Pflicht zur Identifizierung der Vertragspartei, sowie zur Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person ein.

Die Tatsache, dass virtuelle Währungen mehrheitlich dezentral und grenzüberschreitend verwaltet werden und somit Ansprechpartner für Strafverfolgungsbehörden fehlen, erschwert jedoch die effiziente Aufklärung von Straftaten sowie die konsequente Einziehung von Vermögenswerten. Eine grosse Verantwortung im Umgang mit Bitcoin liegt daher in erster Linie beim Nutzer selbst.

Dorian Credé, Präsident der World Bitcoin Association, sieht das breite Fundament an Regulatorien in der Schweiz als positiven Einflussfaktor auf die Verwendung von digitalen Währungen. Allerdings sieht er die Schweiz wegen dem restriktiven Umgang mit Schwarzgeld benachteiligt gegenüber Steueroasen.

  • Thailand: Am 29. Juli 2013 schreibt die Bitcoin-Handelsplattform Bitcoin Co. Ltd., die Thailändische Baht zur Zahlung gegen Bitcoins annimmt, dass sie ihren Dienst bis auf weiteres einstellen müsse. Begründet wird dies mit dem von der Thailändischen Zentralbank ausgesprochenen Verbots. Die Zentralbank untersagt jeglichen Kauf und Verkauf von Bitcoin oder Waren und Dienstleistungen im Wechsel gegen Bitcoin. Ursprünglich hatte die Online-Börse in Thailand eine Lizenz zum Geldwechsel erhalten, da Bitcoin in Thailand nicht als Geld eingestuft wurde. Nachdem sich die zuständige Behörde eingehend über die Funktion von Bitcoin informiert hatte, wurde Bitcoin mit sofortiger Wirkung verboten, da keine Gesetze für Bitcoin verfügbar seien und die Regierung die Währung nicht kontrollieren könne.
  • Deutschland: Die deutsche Bankenaufsicht BaFin qualifiziert Bitcoin, gemäss Kreditwesengesetz (KWG), rechtlich verbindlich als Finanzinstrument in der Form von Rechnungseinheiten. Hierunter fallen Werteinheiten, die die Funktion von privaten Zahlungsmitteln bei Ringtauschgeschäften haben, sowie jede andere Ersatzwährung, die aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen als Zahlungsmittel in multilateralen Verrechnungskreisen eingesetzt wird. Die blosse Nutzung von Bitcoin als Ersatzwährung ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Für gewerbsmässige Erbringung bestimmter Bitcoin-Dienstleistungen kann aber eine Erlaubnis der BaFin nötig sein. Werden beispielsweise regelmässig BTC’s an- und verkauft, fällt dies unter den erlaubnispflichtigen Eigenhandel gemäß § 1 Absatz 1a Nr. 4 KWG.
    In Bezug auf die Besteuerung scheinen noch einige Fragen offen. Die Expertenmeinungen gehen auseinander, ob Bitcoin ein Wirtschaftsgut oder digitales und privates Geld ist. Ein Argument gegen Geld ist, dass nur Geld bzw. Zahlungsmittel sein kann, was vom Staat als Geld anerkannt wurde und das ist bei Bitcoin nicht der Fall. Deutschland kennt ein Verbot für andere gesetzliche Zahlungsmittel. Digitale Währungen sind von diesem Verbot aber nicht erfasst.
  • Russland: In Russland existiert ein Verbot bzgl. Geldersatz. Gemäss verschiedenen Presseberichten hat die russische Regierung deshalb lange überlegt, ob Bitcoin unter dieses Verbot fällt oder nicht. Gemäss dem Bundesratsbericht, hat sich Russland im Jahr 2014 für eine sehr restriktive Praxis entschieden. Die Regierung hat Bitcoin nämlich wegen den mit virtuellen Währungen direkt verbundenen Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken als illegal erklärt, wie aus dem Bericht des Bundesrats hervorgeht.
    Erst kürzlich, am 29. November 2016, hat die Russische Steuerbehörde den Bitcoin offiziell legalisiert. Inwieweit sich Bitcoin weiter verbreitet, wenn ein Land mit über 140 Millionen Einwohnern nun legal Zugang zu digitalen Währungen hat, wird sich zeigen. Details zur Legalisierung von Bitcoin können unter folgendem Link nachgelesen werden: https://cointelegraph.com/news/russias-tax-authorities-recognize-bitcoin-and-other-cryptocurrencies
  • USA: Im März 2013 hat die amerikanische Aufsichtsbehörde Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) erklärt, dass Bitcoin unter das Geldwäschereigesetz falle. Plattformen für den Währungshandel mit virtuellen Währungen, müssen sich demnach als „money transmitters“ registrieren und bestimmten Transparenzfpflichten nachkommen.
  • China: In China steigt die Nachfrage nach Bitcoins derzeit an, die Behörden tolerieren vorläufig den Handel. Allerdings verbietet die Zentralbank den chinesischen Finanzinstituten Bitcoins zu verwenden oder Geschäfte um die virtuelle Währung anzubieten. Guthaben von Unternehmen, die mit der Bitcoin-Branche zusammenarbeiten, dürfen nicht angenommen werden.
  • EU: In der EU gibt es bislang keine rechtliche Grundlage, welche virtuelle Währungen erfasst. Der Bitcoin erfüllt die Definition von elektronischem Geld in der „E-Geld“ – Richtlinie 2009/110/EG nicht, da er nicht als Forderung gegenüber dem Emittenten ausgestellt wird. Die allfällige Regulierung des Bitcoin ist zurzeit somit den Mitgliedstaaten überlassen, auch wenn für die Zukunft Regulierungsinitiativen auf der Ebene der EU nicht auszuschliessen sind.

By Rico Koller

eidg. dipl. Wirtschaftsinformatiker; Master of Business Consulting ZFH (Master-Thesis "Bitcoin - Zukunftswährung oder Spielerei")

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