Fr. Apr 19th, 2024

Rechtsanwältin Claudia Otto aus Frankfurt am Main, hat für einen Verbraucher und Gläubiger der savedroid AG, Frankfurt am Main, Klage auf Rückzahlung seines Geldes erhoben. Dieser bestellte im Rahmen des savedroid ICO Anfang 2018 eine Million sog. SVD-Token. In dem Glauben, hier eine Sparmöglichkeit gefunden zu haben.

Im April 2018 inszenierte die Beklagte den weltbekannten savedroid Fake Exit Scam. Investoren und Kunden sollten glauben, der Vorstandsvorsitzende und sein Team hätten sämtliche Gelder an sich und die Beine in die Hand genommen. Die savedroid-Website vermeldete, in Form eines South Park-Memes, „(…) it’s gone“.

Heute dreht sich bei der Beklagten alles um hochriskante Geschäfte mit sog. Kryptowährungen. Sparen und Investieren in von hoher Volatilität und Totalverlust begleitete sog. Kryptowährungen passen nicht zusammen. Gemäss der Medienmitteilung verhalte sich Savedroid widersprüchlich und hält wiederholte Versprechen nicht ein.

Eine vorgerichtliche Rückzahlung und Klärung verweigerte die Savedroid AG ebenfalls. Stattdessen, so weiter in der Medienmitteilung, scheint die Beklagte sich ihren Verbindlichkeiten zu entziehen:

Die Klage ist daher unvermeidbar. Nun wird sich das Landgericht Frankfurt am Main mit dem Anspruch des Klägers und der Frage befassen, was die Beklagte ihren Kunden mit SVD-Token tatsächlich „verkauft“ hat.

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