Fr. Apr 19th, 2024

Die philippinische Wertpapier- und Börsenkommission (PSEC) veröffentlichte einen Entwurf eines Memorandum Circular („Memorandum“), in dem die ersten Münzangebote (ICOs) des Landes geregelt werden sollen.

In den vorgeschlagenen Regeln erklärte die PSEC, dass alle über ICOs ausgegebenen Token mutmaßliche Wertpapiere sein sollten, sofern der Emittent nichts anderes beweist.

STOs – Trend 2019 Security Token

Das Memorandum hebt die Bedeutung der Registrierung von Sicherheits-Token hervor und legt fest, dass das Unternehmen mehr als 90 Tage vor „Beginn des Vorverkaufszeitraums“ einen Antrag bei den Behörden einreichen muss. Der Antrag erfordert verschiedene Informationen wie:

  1. detaillierte Beschreibung des Projekts einschließlich des Tokenverteilungsplans
  2. Zertifizierung der Gründung der Lebenslauf aller Teammitglieder einschließlich Fotos
  3. NBI-Abstände und das vorgeschlagene Whitepaper.

Was noch wichtiger ist, es erfordert auch ein unabhängiges Rechtsgutachten eines Dritten, das erklären muss, warum der Token nicht als Sicherheit angesehen wird. Andere vorgeschlagene Regeln beinhalten die Anforderung, dass das Personal der ICO über die erforderlichen Qualifikationen verfügt. Wenn der Token-Emittent eine ausländische Gesellschaft ist, muss er auf den Philippinen eine Niederlassung errichten, die von der PSEC geprüft wird.

Der Herausgeber der Token wird in der Lage sein, das Whitepaper zu bewerben und relevante Informationen und Werbung auf seiner Website, in den sozialen Medien usw. zu veröffentlichen. Die Werbung muss jedoch eine ausgewogene Beschreibung der Renditen, prominente Warnhinweise und einen realistischen Eindruck von allen enthalten Gebühren und Kosten sowie andere Prognosen, die auf früheren Leistungen basieren.

PSEC schlägt außerdem vor, dass alle Werbeanzeigen für die Zielgruppe leicht und klar verständlich sein sollten. Daher müssen sie klar und hilfreich sein. Darüber hinaus muss der Inhalt der Werbung mit dem vorgeschlagenen Whitepaper übereinstimmen. Werbung mit falschem, irreführendem oder irreführendem Inhalt ist daher untersagt.

Die so genannten „Regeln und Vorschriften für die Erstausgabe von Münzen“ treten 15 Tage nach ihrer Veröffentlichung in zwei allgemeinen Zeitungen in Kraft.

Quellen

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