Do. Apr 25th, 2024

Die Tokenisierung von Aktien in Aktiengesellschaften ist unter Schweizer Recht erlaubt. Es ist sogar ein relativ einfacher Prozess. Zu diesem Ergebnis ist die in der Schweiz ansässige Capital Markets and Technology Association (CMTA) in ihrem heute veröffentlichten Blueprint gekommen. Basierend auf einem Rechtsgutachten von Herrn Professor Hans Caspar von der Crone der Universität Zürich beschreibt der Blueprint den Prozess der Einbindung von Aktien von Schweizer Aktiengesellschaften in Token, welche in einem dezentralisierten Register, typischerweise einer Blockchain, registriert sind.

Die heutige Veröffentlichung ist ein grosser Schritt für den Handel mit digital assets in der Schweiz. Seit mehreren Jahren ist die Schweiz eines der führenden Länder in der Kapitalbeschaffung durch die Ausgabe von Token oder ICOs. In der Regel entsprechen die im Rahmen eines ICOs ausgegebenen Token jedoch nicht den traditionell auf dem Finanzmarkt ausgegebenen Instrumenten. Vielmehr beinhalten sie vertragliche Ansprüche auf Bezahlung oder Erbringung von Dienstleistungen oder sogar einfache Anwartschaften.

CMTAs Blueprint erläutert den Tokenisierungsprozess von Beteiligungspapieren an Schweizer Gesellschaften z.B. von Aktien. Es wird aber auch die Möglichkeit zur Tokenisierung anderer Arten von „mainstream“ Kapitalmarktinstrumenten, wie Anleihen oder Derivate, eröffnet.

Dr. Jacques Iffland, Vorsitzender der CMTA, kommentiert: „Die Publikation einer praktischen Wegleitung zur Tokenisierung von Aktien, welche für alle Aktiengesellschaften zugänglich ist, die an einer solchen Art von Kapitalbeschaffung interessiert sind, ist ein grosser Schritt, in einem Bereich, in welchem bislang signifikante rechtliche und technische Unsicherheiten vorherrschten. Die Tokenisierung soll die Finanzierung von Startups und KMUs erleichtern. Damit kann eine in der Schweiz lange kritisiert Situation behoben werden: Die mangelnde Infrastruktur zur Finanzierung von Innovation und Forschung.“

Zusammen mit den Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Bereich der digital assets („AML Standard for Digital Assets“), welche die CMTA am 18. Oktober 2018 veröffentlichte, stellt der Blueprint einen weiteren Schritt in Richtung eines umfassenden Referenzrahmens in der Verwendung der distributed ledger Technologie dar.

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